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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung von tapiloop durch Schulen und ihre Träger. In einfacher Sprache, weil ein Vertrag, den beide Seiten verstehen, mehr wert ist als einer, den keine liest.

Fassung 2026-09 vom 17. September 2026. Schulen bestätigen diese Fassung beim Anlegen ihrer Schule oder in ihrem Arbeitsbereich unter Einstellungen → Verträge; dort sehen sie jederzeit, welche Fassung sie abgeschlossen haben. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil.

§ 1 Geltung und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Daniel Hattenbach, Vorsfelder Straße 9, 38350 Helmstedt („tapiloop“) und Schulen oder ihren Trägern („Schule“) über die Nutzung des digitalen Schulpasses tapiloop und den Kauf von Aufklebern und Karten.

Die Schule handelt nicht als Verbraucherin. Eigene Bedingungen der Schule gelten nur, wenn tapiloop ihnen in Textform zustimmt. Vergaberechtliche Vorgaben des Trägers bleiben unberührt.

Der Vertrag kommt zustande, wenn eine berechtigte Person diese Bedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung beim Anlegen der Schule oder später im Arbeitsbereich bestätigt. tapiloop hält Zeitpunkt, Fassung und Name der Person fest und zeigt beides der Schule in ihrem Arbeitsbereich.

§ 2 Leistung

tapiloop hält fest, wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht kurz verlassen: wer, wohin, wann losgegangen, angekommen und zurück, ausgelöst an Aufklebern mit dem eigenen Handy, mit einer Karte, die die Lehrkraft ausgibt, oder am Tablet im Klassenraum, auf dem das Kind sein Symbol antippt. Lehrkräfte sehen das in ihrem Arbeitsbereich.

Wege und Ereignisse werden spätestens 48 Stunden nach dem letzten Schritt gelöscht; die Schule kann 24 Stunden wählen. Es gibt keine Statistiken, Profile oder Vergleiche einzelner Kinder, keine Kontingente und keine Genehmigungen. Solche Funktionen sind nicht abschaltbar, sondern nicht vorhanden.

tapiloop steuert keine Türen und ersetzt keine Aufsicht. Die Aufsichtspflicht bleibt bei der Schule. Ein Tap ist eine Mitteilung des Kindes, kein Nachweis über seinen Aufenthalt.

tapiloop wird als Onlinedienst nach dem Stand der Technik betrieben. Wartungsarbeiten finden nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit statt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; die Schule hält einen Weg ohne tapiloop bereit, etwa Zettel oder Zuruf.

tapiloop darf Funktionen weiterentwickeln. Funktionen, die mehr Daten über Kinder erheben oder sie länger aufbewahren würden, werden nicht eingeführt.

§ 3 Pilot

Jede Schule beginnt als kostenloser Pilot bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, also bis zum 31. Januar oder 31. Juli. Wer in den letzten Wochen eines Halbjahres beginnt, läuft durch das nächste. Der Pilot endet von selbst; es entstehen keine Kosten und keine Lizenz, solange die Schule nichts bestellt.

Nach Ablauf zeigt tapiloop der Schule einen Hinweis. Der Zugang wird nicht gesperrt (§ 5).

§ 4 Preise, Bestellung und Zahlung

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf tapiloop.de und im Arbeitsbereich angezeigt werden: eine Jahreslizenz nach der Zahl der eingetragenen Schülerinnen und Schüler, das Starter-Set und Nachbestellungen von Aufklebern und Karten. Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG.

Die Schule bestellt in ihrem Arbeitsbereich unter „Lizenz & Material“. tapiloop erstellt eine Rechnung, die per E-Mail zugeht und im Arbeitsbereich bereitsteht. Sie ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.

Eine Jahreslizenz gilt ein Jahr ab dem Ende der laufenden Lizenz oder des Piloten, frühestens ab Zahlungseingang. Sie verlängert sich nicht automatisch; eine Verlängerung ist eine neue Bestellung. tapiloop weist 30 Tage vor Ablauf im Arbeitsbereich darauf hin.

Die Staffel richtet sich nach der Zahl der eingetragenen Kinder bei Bestellung. Wächst die Schule darüber hinaus, gilt ab der nächsten Lizenz die passende Staffel; eine laufende Lizenz wird nicht nachberechnet.

§ 5 Laufzeit, Ende und Löschung

Läuft eine Lizenz aus, sperrt tapiloop nichts, weil davon Kinder betroffen wären, die den Raum verlassen müssen. Es zeigt der Schule einen Hinweis.

Die Schule kann die Nutzung jederzeit beenden und die Löschung ihres Arbeitsbereichs verlangen. tapiloop löscht dann innerhalb von 30 Tagen alle Daten der Schule.

tapiloop kann Arbeitsbereiche, die zwölf Monate nach dem Ende von Pilot oder Lizenz nicht mehr genutzt wurden, mit einer Ankündigung per E-Mail und einer Frist von vier Wochen löschen.

tapiloop kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen § 6, im Übrigen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der laufenden Lizenz. Bereits gezahlte Entgelte werden dann anteilig erstattet.

§ 6 Pflichten der Schule

Die Schule sorgt für die Rechtsgrundlage der Nutzung nach dem für sie geltenden Schulrecht, informiert die Erziehungsberechtigten und beteiligt ihre Gremien, soweit vorgeschrieben. Die Seite tapiloop.de/eltern steht dafür zur Verfügung.

Zugänge erhalten nur Lehrkräfte, Schulleitung und Sekretariat. Die Schule entfernt Zugänge ausscheidender Personen. Kinder erhalten keine Konten.

Die Schule trägt so wenig Daten ein wie nötig; Vornamen oder Kürzel reichen. Sie nutzt tapiloop nur für den in § 2 beschriebenen Zweck. Unzulässig sind insbesondere die Nutzung zur Bewertung oder Sanktionierung einzelner Kinder über den Schulalltag hinaus, das Abschreiben oder Kopieren von Daten in andere Systeme und die Weitergabe des Zugangs an Dritte.

§ 7 Datenschutz

Die Schule ist Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, tapiloop ihr Auftragsverarbeiter. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit ihm abgeschlossen.

tapiloop verwendet die Daten der Schule ausschließlich, um die Leistung zu erbringen. Keine Werbung, keine Weitergabe, keine Auswertung über die Schule hinaus. Die Daten der Kinder werden in der Europäischen Union verarbeitet.

§ 8 Aufkleber und Karten

Aufkleber und Karten werden fertig bespielt und schreibgeschützt geliefert. Das Eigentum geht mit Zahlung auf die Schule über. Die aufgedruckten Codes bleiben im Register von tapiloop der Schule zugeordnet; nur sie kann sie koppeln.

Einen beschädigten oder verlorenen Aufkleber ersetzt die Schule, indem sie einen neuen koppelt. Fehlerhaft gelieferte Aufkleber und Karten ersetzt tapiloop kostenlos. Auf Metalltüren und -rahmen funktionieren nur die Aufkleber der Metall-Variante mit Abschirmung; die Schule bestellt für solche Türen diese Variante.

§ 9 Haftung

tapiloop haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet tapiloop nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und höchstens auf das Entgelt, das die Schule für das laufende Lizenzjahr gezahlt hat.

tapiloop haftet nicht dafür, dass ein Kind sich abmeldet, ohne zu gehen, oder geht, ohne sich abzumelden. Die Aufsicht bleibt bei der Schule (§ 2).

§ 10 Änderungen

tapiloop kann diese Bedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung ändern, wenn Rechtsänderungen, ein Wechsel der Unterauftragsverarbeiter oder neue Funktionen es erfordern. Änderungen werden der Schule sechs Wochen vorher im Arbeitsbereich und per E-Mail angezeigt und müssen dort erneut bestätigt werden. Widerspricht die Schule, gilt die bisherige Fassung bis zum Ende der laufenden Lizenz.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Helmstedt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: September 2026

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